Wir übernehmen für Sie in diesem komplexen Rechtsgebiet die Testamentsgestaltung, Prüfung und Gestaltung eines Erbvertrags, Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Beratung zur Erbschaft, Nachlassangelegenheiten, Vermächtnis und Teilungsanordnung. Ein wichtiges Thema sind häufig auch Anfechtung, Pflichtteil, Wiederverheiratung, Stiefkinder, Steuerfreibeträge, Schenkung und Nießbrauch.
Die Streitwerte im Erbrecht sind oft sehr hoch. Die Anwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem RVG. Damit hier keine unliebsamen Überraschungen auf Sie zukommen, besprechen wir mit Ihnen die Kosten im Vorfeld.
Achtung: Dr. Faber kann auch als Notar Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beurkunden.
Tipp: Insbesondere bei Patchwork-Familien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften ist eine Beratung im Erbrecht besonders wichtig, da die gesetzliche Erbfolge nur bedingt oder auch gar nicht greift!