Arbeitsrecht aktuell – Krankheit/Zeugnis
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in zwei aktuellen Entscheidungen Rechte von Arbeitgebern bestätigt.
Zum einen obliegt es den Arbeitnehmern, seinem Arbeitgeber schon von dem ersten Tag der Erkrankung an eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinig
Zum anderen hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und verneint einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine das persönliche Empfinden des Arbeitgebers ausdrückende Dankes- und Wunschformel am Ende eines Arbeitszeugnisses.
Ist man mit der Schlussformel nicht einverstanden, kann man fordern, ein Arbeitszeugnis ohne Schlussformel zu bekommen, nicht aber, daß sie nach den Vorstellungen des Arbeitnehmers umformuliert wird.