Als Teil des Verkehrwesens ist das Verkehrsrecht komplex und richtet sich entweder an den Vorschriften des öffentlichen Rechts oder auch an denen des Privatrechts aus. Verständlich ließe es sich in allgemeines und besonderes Verkehrsrecht unterteilen. Wobei das besondere Verkehrsrecht seinen Fokus im Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und Seerecht findet.
Im Grunde beruft sich das Verkehrsrecht stets auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Dabei orientiert es sich bei der Durchführung und Einhaltung u.a. an folgenden Faktoren:
Im Grunde beruft sich das Verkehrsrecht stets auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Dabei orientiert es sich bei der Durchführung und Einhaltung u.a. an folgenden Faktoren:
Tipp: Das Straßenverkehrsrecht (als Recht der Straße) beschäftigt sich mit der Straße gemäß des Straßenrechts, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet