Dreber & Faber - unser Kanzleiblog
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um Sie zu informieren.
Grundsatz: Keine Einschränkung durch Corona. Die Corona-Pandemie führt vom Grundsatz her nicht dazu, dass Umgangskontakte von Elternteilen mit ihren Kindern nicht mehr stattfinden können. Es besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Nur bei konkreter Gefährdung darf der Umgang eingeschränkt werden. Allein eine Empfehlung, die Zahl der Kontakte zu anderen Personen zu…
Jetzt den ganzen Beitrag lesenDie Corona-Schutzimpfung wird im Auftrag des jeweiligen Landes umgesetzt nach der Corona-Impfverordnung. Die Impfung wird hoheitlich durchgeführt und die Ärzte handeln als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn. Wenn der Impfstoff jedoch später allgemein verfügbar ist und zugänglich bei Arztpraxen, kommt ein ärztlicher Behandlungsvertrag gemäß § 630 a BGB zugrunde. Beim Patienten muss eine Einwilligung vorliegen. Juristen…
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