Dreber & Faber - unser Kanzleiblog
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Der BGH hat in einer wichtigen Entscheidung festgestellt, dass die Äußerung: „Keine lebenserhaltende Maßnahmen“ nicht hinreichend konkret genug ist. Eine Vielzahl von Patientenverfügungen, wenn nicht sogar der überwiegende Teil, enthalten diesen Passus nach der bisherigen Erfahrung des Autors. Im Beschl. v. 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16 des BGH stellte dieser fest, dass hiermit nicht genau…
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